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A1-Bescheinigung

Sofern Arbeitnehmern innerhalb der EU ein anderes Land entsendet werden, so haben diese als Nachweis, dass sie sozialversichert sind eine Bescheinigung (“A1-Bescheinigung”) mitzuführen. Dieses gilt für jede Art der Entsendung, also z.B. für die Arbeiten auf Baustellen oder bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern. Ebenso ist dieses unabhängig von der Dauer der Reise, also auch, wenn die Reise weniger als 24 Stunden betragen sollte.

Zu beachten ist, dass der elektronisch zu stellenden Antrag rechtzeitig vor Reiseantritt gestellt wird. Für die Bearbeitung der Bescheinigung durch die Sozialversicherungsträger sollten 3 Arbeitstage eingeplant werden.