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Kassennachschau

Das Finanzamt kann ohne Ankündigung im Betrieb des Unternehmers eine Kassenprüfung (sog. Kassennachschau) durchführen. Hierbei beobachten die Beamten in der Regel, wie Einnahmen aus Verkäufen oder Dienstleistungen aufgezeichnet werden.

Die Beamten müssen sich hierzu nicht direkt ausweisen, sondern können auch Testkäufe während der üblichen Öffnungszeiten tätigen. Im Anschluss daran können die Beamten – nachdem Sie sich ausgewiesen haben – den Kassenbestand und alle zur Kasse gehörenden Unterlagen prüfen.

Sollten im Rahmen der Kassennachschau Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, so kann sich eine steuerliche Außenprüfung anschließen.