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Weihnachtsfeier

Häufig werden Ende des Jahres von den Unternehmen für die Arbeitnehmer Weihnachtsfeiern veranstaltet. Grundsätzlich gelten die Aufwendungen hiefür als Betriebsausgaben.

Allerdings ist die Obergrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer für maximal zwei jährliche Feiern zu beachten. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Feier allen Betriebsangehörigen angeboten wird. Über die Veranstaltung ist eine Teilnehmerliste zu führen.